Wir sagen: Schluss mit Falschinformationen!
Die Stadt Baden-Baden hat in ihrer offiziellen Broschüre und im Flyer „Starke Medizin für morgen“ mehrfach falsche Zahlen und irreführende Aussagen verbreitet – finanziert mit öffentlichen Mitteln.
Wir vom Verein Für Baden-Baden e.V. haben die Stadt daher juristisch abgemahnt.
📝 Unsere vorgerichtliche Aufforderung liegt vor.
📅 Frist zur Korrektur: 13. Juni 2025
⚖️ Sonst droht eine einstweilige Verfügung.
Was falsch dargestellt wurde:
🚫 Verluste kleingerechnet
🚫 Arbeitsplätze schöngeredet
🚫 Straßenanbindung erfunden
🚫 Bürgerwillen ignoriert
🗣 „Demokratie braucht Ehrlichkeit – und keine gefärbte Propaganda auf Kosten der Steuerzahler.“
– Matthias Hirsch, 1. Vorsitzender
📅 Am 29. Juni stimmen wir über die Zukunft unserer Stadt ab.
Wir lassen uns nicht täuschen. Wir sagen:
✅ JA zur Wahrheit
✅ JA zur Fairness
✅ JA zu Baden-Baden
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Hier die ausführliche Pressmitteilung:
PRESSEMITTEILUNG
Verein „Für Baden-Baden“ kritisiert Falschinformationen der Stadt – und leitet rechtliche Schritte ein
Baden-Baden, 12. Juni 2025 – Der Verein Für Baden-Baden e. V. hat die Stadt Baden-Baden wegen der Verbreitung nachweislich falscher und irreführender Aussagen im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Bürgerentscheid am 29. Juni formell abgemahnt.
In einer vorgerichtlichen Aufforderung vom 9. Juni 2025 fordern die Vorstände Matthias Hirsch und Mike Brandau die Stadt auf, eine Reihe unrichtiger Behauptungen in offiziellen Informationsmaterialien umgehend zu widerrufen und deren weitere Verbreitung zu unterlassen.
Konkret geht es um Aussagen in der Broschüre zum Bürgerentscheid sowie im öffentlich finanzierten Flyer „Starke Medizin für morgen“, die u. a. falsche Zahlen zum Jahresverlust der KMB gGmbH, zu den Verlustbeteiligungen der Stadt, sowie zur Arbeitsplatzsituation im geplanten Zentralklinikum enthalten. Auch die angebliche Zusicherung einer Straßenanbindung durch das Verkehrsministerium sei sachlich falsch, da bislang kein Planfeststellungsbeschluss existiert.
„Hier werden gezielt falsche Informationen verbreitet, um die öffentliche Meinung in eine bestimmte Richtung zu lenken. Das verstößt klar gegen das Neutralitätsgebot, das für öffentliche Stellen im Vorfeld eines Bürgerentscheids gilt.“, so Matthias Hirsch, 1. Vorsitzender des Vereins.
Der Verein beruft sich in seiner juristischen Argumentation unter anderem auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 26.02.2002, Az. 2 BvR 2292/00), die staatliche Neutralität in demokratischen Entscheidungsprozessen ausdrücklich fordert.
Frist bis 13. Juni – sonst Klage
Die Stadt wurde aufgefordert, die betreffenden Aussagen bis spätestens 13. Juni 2025 schriftlich zu widerrufen und nicht weiter zu verbreiten. Andernfalls behält sich der Verein Für Baden-Baden ausdrücklich rechtliche Schritte, einschließlich eines Eilantrags auf einstweilige Verfügung, vor.
„Wir nehmen die Demokratie ernst. Und wir erwarten das auch von der Stadtverwaltung.“, betont Mike Brandau, 2. Vorsitzender.
Der Verein ruft alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich nicht von politisch gefärbter Informationspolitik beeinflussen zu lassen und sich auf sachliche, unabhängige Quellen zu stützen.
Pressekontakt:
Für Baden-Baden e. V.
Erbe bewahren – Zukunft gestalten
Gernsbacher Str. 10–12, 76530 Baden-Baden
📧 kontakt@fuerbadenbaden.de 🌐 www.fuerbadenbaden.de